KfZ-Versicherung - so kann man kündigen
- Montag, 22. November 2010
Viele KfZ-Versicherer erhöhen auch nächstes Jahr wieder kräftig ihre Beiträge. Evtl. lohnt sich deshalb ein Wechsel zu einem anderen Versicherer. Bei der KfZ-Versicherung kann es je nach Fahrzeug und Tarif Ersparnismöglichkeiten bis zu 50% geben. Zunächst gilt es im Tarifdschungel den Durchblick zu behalten. Dazu eignet sich ein Online Vergleich, der alle Tarife übersichtlich nach Preis und Leistung auflistet.
Wer in diesem Jahr noch seine KfZ-Versicherung wechseln möchte, sollte seine alte KfZ-Versicherung bis zum 30.11. kündigen. Doch der berühmte "Stichtag" ist längst nicht die einzige Möglichkeit für die Kündigung einer KfZ-Versicherung. Im Folgenden haben wir für Sie aufgezählt, welche Möglichkeiten es für die Kündigung einer KfZ-Versicherung gibt.
Kündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung Erhöht die Versicherung den Beitrag ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern, besteht für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Der Versicherungskunde hat nun eine Kündigungsfrist von einem Monat, die bei Zugang der Änderungsmitteilung beginnt. Darunter ist das Schreiben zu verstehen, welches die Preiserhöhung ankündigt.
Kündigungsrecht bei Änderung der Vertragsbedingungen Der Versicherungsnehmer hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich bei der Versicherung die Vertragsbedingungen, sowie die Typ- oder Regionalklassen ändern. Der Kunde hat dann ebenfalls ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung.
Kündigung der KfZ-Versicherung bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung Beim Fahrzeugwechsel, oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen), kann der Versicherungsnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.
Kündigung der KfZ-Versicherung nach einem Schadenfall Auch nach einem Schadensfall ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Im Schadenfall kann der Versicherungsnehmer die KfZ-Versicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens wechseln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Versicherung den Schaden anerkannt oder abgelehnt hatte.
Kündigung bei Umzug Wer in ein anderes Bundesland zieht, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Typ- und Regionalklassen bei seiner KfZ-Versicherung. Kommt es dadurch für den Kunden zu einer Preiserhöhung, besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht. Das Kündigungsrecht gilt aber nicht bei einem Umzug generell, sondern setzt voraus, dass sich der Beitrag aufgrund höherer Regional und Typklassen zu Ungunsten des Versicherten ändert.