Die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU

Seit dem 11.06.2010 gilt die neue Verbraucherkreditrichtlinie der EU. Sie wird eingeführt, um den Kreditmarkt für den Kunden zum einen verbraucherfreundlicher zu machen, und zum anderen europaweite Vergleiche von Kreditangeboten zu ermöglichen. Die Änderung in einer kurzen Zusammenfassung.

Keine Lockvogelangebote mehr bei Krediten Banken unterliegen jetzt strengeren Informationspflichten. Sie dürfen jetzt nicht mehr mit Lockvogel-Angeboten bei den Zinsätzen werben, die in den meisten Fällen gar nicht zu Stande kommen. Möchte die Bank dennoch mit einem Zinssatz werben, dann muss sie einen Zinssatz in einem verständlichen Beispiel berechnen, den wahrscheinlich zwei Drittel aller Kreditkunden erhalten werden.

Strengere Informationspflichten Eine Bank muss ihre Kunden ab sofort ausführlich vor Abschluss eines Kreditvertrags über alle Kosten, Risiken und eventuelle Folgen einer Kreditaufnahme aufklären. Dies wird zudem dokumentiert und vom Kunden unterschrieben.

Werbung nur noch mit dem Effektivzinssatz Kreditwerbung mit dem Nominalzinssatz ist ab jetzt tabu. Ab sofort müssen Banken bei jeder Zinswerbung den Effektivzinssatz angeben, welcher auch die Nebenkosten eines Kredit enthält. Darunter fallen Gebühren und Provisionen.

Verbessertes Kündigungsrecht für den Kreditnehmer Bislang hatten Ratenkredite vereinbarte Mindestlaufzeiten, und Kündigungsfristen von mind. 3 Monaten. Ab sofort gibt es keine Mindeslaufzeiten mehr, und es kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Vorfälligkeitsentschädigungen dürfen aber weiterhin berechnet werden.

Verbraucherkreditrichtlinie umfasst nicht nur den klassischen Kredit Die neuen Verbraucherkreditrichtlinien finden jedoch nicht nur bei herkömmlichen Krediten Anwendung, auch Kreditkarten-Anbieter sind von den Umstellungen betroffen.