Die Bauherrenhaftpflicht - ein Muss für jeden Bauherrn
- Montag, 24. Januar 2011
Wer als Bauherr ein Gebäude errichten möchte, sollte grundsätzlich über eine Bauherrenhaftpflichtversicherung nachdenken. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Umbau handelt. auch bei gewerblichen Bauten ist die Bauherrenhaftpflicht äußerst sinnvoll.
Jedes Bauvorhaben birgt Gefahren und Risiken für die Umgebung. Das gilt für Passanten, Besucher sowie für Handwerker, die sich auf der Baustelle befinden. Der Gesetzgeber schreibt sog. Sicherungspflichten vor. Der Bauherr muss darauf achten, dass es im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu keinerlei Schäden oder Unfällen kommt. Auch wenn sie die Planung, die Bauleitung und auch die Bauausführung anderweitig vergeben, sind sie dennoch haftbar für Schäden die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben entstehen. Das kann bei Personenschäden sehr teuer werden, und im Extremfall den finanziellen Ruin bedeuten. Sie haften als Bauherr mit ihrem Privatvermögen. Daher ist es für Sie als Bauherr unerlässlich, ihr Geld vor Ansprüchen Dritter zu sichern. Die Bauherrenhaftpflicht entspricht im Prinzip einer normalen Haftpflichtversicherung, nur dass eben Schäden rund um das Bauvorhaben abgesichert sind.
Wer eine Modernisierung seines Gebäudes plant und dabei überlegt eine modernere Heizungsanlage einzubauen, sollte unbedingt einen Energieberater einbeziehen. Denn nur der Fachmann weiß welche Heizungsart für ihr Bauvorhaben geeignet ist. Zudem kennt er die Fördermöglichkeiten der verschiedenen Kommunen und Hersteller und kann Ihnen so den größtmöglichen finanziellen Vorteil sichern.
Wer sein Gebäude nach der Sanierung verkaufen möchten, benötigt einen Energieausweis. Das gilt für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude. Diesen Energieausweis kann dann der Energieberater im Zuge der Mobilisierungsberatung und nach Fertigstellung der Umbauten sofort ausstellen. Ein Energieausweis ist verpflichtend und ist jeweils für zehn Jahre gültig.